
Beispiel-Report · Musterdaten
bAV-Unternehmensreport
Muster Maschinenbau GmbH
Erstellt am 15.1.2026 · Unverbindliche Ersteinschätzung
Executive Summary
- Mitarbeitende
- 100–249
- bAV-Status
- Ja
- Potenzial-Index
- 63/100
- Datenqualität
- hoch
Der Potenzial-Index von 63/100 (relevantes Potenzial) und der Reifegrad von 32/100 zeigen, wo Ihre betriebliche Altersvorsorge heute steht und welche Hebel noch offen sind. Alle Werte sind Modellrechnungen auf Basis Ihrer Angaben.
Hinweis: Alle Zahlen in diesem Report sind nachvollziehbare Modellrechnungen aus Ihren Angaben und den in Abschnitt „Annahmen“ ausgewiesenen Werten.
bAV-Reifegrad
Gesamt-Reifegrad: 32/100 – hoher Wert = strukturell gut organisiert. Der Reifegrad ist bewusst getrennt vom Potenzial-Index.
- Strategie und Förderung43/100
Bewertet Fördermodell und einheitlichen Rahmen für alle Mitarbeitenden.
Was heißt das konkret? Ein Fördermodell besteht, wird aber nicht voll ausgeschöpft – die Wirkung je Mitarbeitergruppe lohnt eine Prüfung.
- Teilnahme und Kommunikation47/100
Bewertet Teilnahmequote und aktive Informationswege.
Was heißt das konkret? Solide Beteiligung mit Luft nach oben – gezielte Information kann die Teilnahme spürbar heben.
- Transparenz und Qualität30/100
Bewertet, wie transparent Kosten und Kapitalanlage intern nachvollziehbar sind.
Was heißt das konkret? Ohne Kosten- und Anlagetransparenz ist keine Qualitätsaussage möglich – erster Schritt: Kostenausweise und Standmitteilungen anfordern.
- Administration und Prozesse25/100
Bewertet Verwaltungsaufwand und digitale Prozessunterstützung.
Was heißt das konkret? Hoher manueller Aufwand bindet HR-Kapazität – digitale Prozesse und klare Zuständigkeiten entlasten am schnellsten.
- Geschäftsführungsversorgung15/100
Bewertet Status und Aktualität einer separaten Versorgung der Geschäftsführung – ohne Berechnung eines Euro-Versorgungsbedarfs.
Was heißt das konkret? Die Geschäftsführungsversorgung ist ungeklärt oder veraltet – ein separater Prüftermin ist ratsam (ohne Euro-Berechnung).
Potenzial-Szenario
| Zielszenario | Zusätzliche Teilnehmende | Zusätzliches Vorsorgevolumen p. a. |
|---|---|---|
| Moderates ZielZiel: 40 % Teilnahme | 1 bis 50 | rund 1.200 bis 89.400 € |
| Gutes NiveauZiel: 60 % Teilnahme | 21 bis 100 | rund 25.200 bis 178.800 € |
| Sehr gute VerankerungZiel: 80 % Teilnahme | 41 bis 149 | rund 49.200 bis 266.412 € |
Zugrunde gelegter monatlicher Gesamtbeitrag je Person: 100–149 € (Arbeitnehmer- plus Arbeitgeberanteil).
Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil werden erst ausgewiesen, wenn eine konkrete Zuschusshöhe bekannt ist – so vermeiden wir Scheingenauigkeit.
Konfidenz dieser Berechnung: hoch. Alle verwendeten Annahmen finden Sie im Abschnitt „Annahmen“.
Perspektive der Mitarbeitenden
- Ein relevanter Teil der Belegschaft nutzt die vorhandene Förderung noch nicht – meist ein Verständlichkeits- und Zugangsthema.
- Mitarbeitende könnten berechtigte Fragen zu Kosten und Kapitalanlage haben, die heute nicht einfach beantwortbar sind.
- Ein einfacher (idealerweise digitaler) Zugang und klare Beispiele senken die Einstiegshürde spürbar.
- Regelmäßige, verständliche Standmitteilungen stärken Vertrauen und Wertschätzung des Benefits.
Perspektive des Arbeitgebers
- Das Fördermodell ist der stärkste Hebel für Teilnahme und Benefit-Wirkung – hier lohnt eine klare Positionierung.
- Der hohe Verwaltungsaufwand bindet HR-Kapazität; digitale Prozesse und klare Zuständigkeiten entlasten.
- Ein einheitlicher Rahmen für alle Mitarbeitenden reduziert Aufwand und Gleichbehandlungsrisiken.
- Die bAV kann in Stellenanzeigen, Onboarding und interner Kommunikation stärker als Benefit positioniert werden.
- Bestehende Zusagen und Prozesse sollten regelmäßig strukturiert geprüft und dokumentiert werden.
Perspektive der Geschäftsführung
- Der Status der Geschäftsführungsversorgung ist intern nicht bekannt – eine kurze Bestandsaufnahme schafft hier Klarheit.
- Die letzte strukturierte Überprüfung liegt länger zurück oder ist unbekannt – Zusagen sollten regelmäßig auf Aktualität und Passung geprüft werden.
- Für eine belastbare Analyse wären u. a. Zusagetexte, Gesellschafterbeschlüsse sowie Vergütungs- und Versorgungsdaten nötig – diese werden bewusst erst in einer persönlichen Prüfung erhoben.
- Aus den vorliegenden Angaben wird bewusst KEINE Versorgungslücke in Euro berechnet – das wäre ohne diese Daten nicht seriös.
Die drei wichtigsten Handlungsfelder
Teilnahmequote erhöhen
- Warum relevant?
- Jede zusätzliche Teilnahme erhöht die Vorsorgewirkung der Belegschaft – meist ohne neue Verträge.
- Was sollte geprüft werden?
- Informationswege, Einstiegshürden, Verständlichkeit der Unterlagen, Rolle der Führungskräfte.
- Welche Daten wären nötig?
- Genaue Teilnahmequote, bisherige Kommunikation, Feedback der Mitarbeitenden.
- Sinnvoller nächster Schritt
- Kommunikations- und Zugangskonzept für die nächsten 90 Tage aufsetzen.
Arbeitgeberförderung klarer positionieren
- Warum relevant?
- Die Arbeitgeberförderung ist der stärkste Anreiz für Teilnahme und die sichtbarste Benefit-Komponente.
- Was sollte geprüft werden?
- Aktuelle Zuschusslogik, Wirkung je Mitarbeitergruppe, Kommunikation der Förderung.
- Welche Daten wären nötig?
- Konkrete Zuschusshöhe(n), Versorgungsordnung, ggf. tarifliche Vorgaben.
- Sinnvoller nächster Schritt
- Fördermodell-Varianten mit Wirkung auf Teilnahme und Budget vergleichen.
Bestehende Lösung prüfen
- Warum relevant?
- Konzepte, die mehrere Jahre nicht geprüft wurden, passen oft nicht mehr zu Belegschaft und Rahmenbedingungen.
- Was sollte geprüft werden?
- Versorgungsordnung, Verträge, Kosten, Förderung, Prozesse und Dokumentation.
- Welche Daten wären nötig?
- Bestehende Verträge, Versorgungsordnung, letzte Prüfdokumentation.
- Sinnvoller nächster Schritt
- Strukturierte Bestandsprüfung mit klarer Checkliste durchführen.
Handlungsempfehlung
Kurzfristig
- Kommunikations- und Zugangskonzept für die nächsten 90 Tage aufsetzen.
- Fördermodell-Varianten mit Wirkung auf Teilnahme und Budget vergleichen.
In den nächsten 90 Tagen
- Strukturierte Bestandsprüfung mit Checkliste durchführen.
- Kommunikations- bzw. Fördermaßnahme aus den Handlungsfeldern umsetzen.
Bei der nächsten Vertrags- oder Konzeptprüfung
- Konzept, Kosten und Kapitalanlage bei der nächsten Vertrags- oder Konzeptprüfung ganzheitlich bewerten.
- Geschäftsführungsversorgung in den regelmäßigen Prüfzyklus aufnehmen.
Bestandscheck-Checkliste
Diese Punkte lassen sich in einem professionellen bAV-Check konkret prüfen – ohne dass Sie dafür heute Unterlagen hochladen müssen.
- DurchführungswegPasst der gewählte Weg zu Belegschaft und Zielen?
- ArbeitgeberzuschussHöhe, Logik und rechtliche Mindestanforderungen prüfen.
- VersorgungsordnungExistiert eine aktuelle, dokumentierte Versorgungsordnung?
- GleichbehandlungWerden vergleichbare Gruppen einheitlich behandelt?
- KostenstrukturEffektivkosten und Kostenausweise je Vertrag einsehen.
- Fonds / KapitalanlageAnlagekonzept, Garantien und Renditepfade nachvollziehen.
- GarantienGarantieniveau und dessen Wirkung auf die Anlage verstehen.
- PortabilitätMitnahme bei Arbeitgeberwechsel geregelt?
- AusscheidefälleProzesse und Ansprüche bei Austritt dokumentiert?
- Digitale VerwaltungDigitale Prozesse für Eintritt, Änderung, Auskunft vorhanden?
- Beratungs- und KommunikationsprozessGibt es einen definierten Informations- und Beratungsablauf?
- DokumentationZusagen, Beschlüsse und Kommunikation revisionssicher abgelegt?
- Aktualität der Geschäftsführer-VersorgungSeparate Zusagen regelmäßig fachlich prüfen lassen.
Annahmen und Datenqualität
- Annahmen-Version
- 2026-07.1Alle Modellannahmen sind zentral versioniert und ohne Codeänderung an der Engine aktualisierbar.
- Mitarbeitende
- 100–249Für den Korridor werden Unter- und Obergrenze Ihres Mitarbeiterbands genutzt.
- Monatlicher Gesamtbeitrag je Person
- 100–149 € (niedrig 100 € / mittel 150 € / hoch 200 €)Beitragskorridor gemäß Ihrer Angabe im Detail-Check (Arbeitnehmer- plus Arbeitgeberanteil).
- Gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung
- 15 % (§ 1a Abs. 1a BetrAVG, Stand 2026)Bei Entgeltumwandlung in Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds ist grundsätzlich ein Arbeitgeberzuschuss von 15 % des umgewandelten Entgelts vorgesehen, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart. Die konkrete Anwendung hängt vom Einzelfall ab (u. a. Durchführungsweg, Tarifvertrag, tatsächliche SV-Ersparnis).
- Steuerfreier Höchstbeitrag (Anteil der BBG)
- 8 % (§ 3 Nr. 63 EStG i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV, Stand 2026)Beiträge an Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG West, allgemeine Rentenversicherung) steuerfrei; sozialversicherungsfrei sind bis zu 4 % der BBG. Der Prozentsatz ist gesetzlich stabil, der Euro-Betrag ändert sich jährlich mit der BBG.
- Sozialversicherungsfreier Höchstbeitrag (Anteil der BBG)
- 4 % (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV, Stand 2026)Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung sind sozialversicherungsfrei (Entgeltumwandlung in versicherungsförmige Durchführungswege).
- bAV-Förderbetrag für Geringverdiener (Arbeitgeber-Erstattung)
- 30 % (§ 100 EStG, Stand 2026)Arbeitgeber erhalten für zusätzliche Beiträge zugunsten von Beschäftigten mit geringem Einkommen einen staatlichen Förderbetrag von 30 % des Beitrags (innerhalb der gesetzlichen Beitragsgrenzen) über die Lohnsteuer erstattet. Einkommens- und Beitragsgrenzen sind jährlich zu prüfen.
- Rechtliche Referenzwerte
- Rechtliche Referenzwerte: Version 2026-07.2, Gültigkeitsjahr 2026, zuletzt geprüft am 2026-07-07.Gesetzliche Werte dienen nur der Einordnung. Es findet keine individuelle Steuer- oder Sozialversicherungsberechnung statt.
Konfidenz der Analyse: hoch (13 Angaben)
Für eine belastbarere Bewertung fehlen noch:
- Informationen zur Kapitalanlage
- Status der Geschäftsführungsversorgung
- bestehende Vertrags- und Kostendokumente (nur in persönlicher Prüfung)
So sieht Ihr eigener Report aus
Dieser Report basiert auf Musterdaten. Ihre eigene Ersteinschätzung erhalten Sie in unter einer Minute – ohne Registrierung.
Die dargestellten Werte sind unverbindliche Modellrechnungen auf Basis Ihrer Angaben und der transparent ausgewiesenen Annahmen. Sie ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer-, Versicherungs- oder Anlageberatung. Eine belastbare Bewertung setzt die Prüfung der konkreten Unternehmens-, Vertrags- und Personendaten voraus.